Neudorff Neudosan® AF Neu BlattlausFrei (250 ml)
Varianten-ID: 7607
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Blattlausfrei ist ein anwendungsfertiges Mittel zur gezielten Bekämpfung von Blattläusen, Weißen Fliegen und Spinnmilben. Das Spritzmittel kann an Zierpflanzen, Kern-, Stein- und Beerenobst, Gemüse und Kräutern angewendet werden. Das Mittel enthält als Wirkstoff Salze natürlicher Fettsäuren, die in der Natur schnell abgebaut werden.
Neudosan AF Neu Blattlausfrei ist ein Kontaktmittel, deshalb ist es wichtig, dass die Schädlinge direkt getroffen werden. Neudosan AF Neu Blattlausfrei ist auch für Innenräume geeignet.
- bekämpft wirksam Blattläuse, Weiße Fliege und Spinnmilben an Obst, Gemüse, Kräutern und Zierpflanzen
- mit Wirkstoff, der in der Natur schnell abgebaut wird
- keine Wartezeit bis zur Ernte
- nicht bienengefährlich (NB 6641: Nicht bienengefährlich (B4)), geeignet für den ökologischen Landbau (Lt. Verordnung (EU) 2018/848)
Zulassungsnummer: 034210-00
Wirkstoff: 10,2 g/l (1,02 % w/w) Kali-Seife (Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt - Insektizid, Akarizid - Flüssigkeit zur unverdünnten Anwendung
Biozide, Algizide und Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln:
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Hinweise: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit: Wasser
Nach Augenkontakt: Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken: Bei auftretenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Entsorgung:
Produkt: Muss unter Beachtung der Vorschriften zur Behandlung von Sonderabfall einer Sonderabfallentsorgung zugeführt werden.
Verpackung: Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.
Lagerung:
Das Mittel soll in der Originalpackung gut verschlossen, kühl und trocken gelagert werden. Von Nahrungs- und Futtermitteln getrennt halten.
Seit dem 01.01.2025 gilt eine neue Durchführungsverordnung für den Erwerb von Biozid-Produkten. Gemäß §10 Abs. 1 dürfen diese Produkte nur nach einem verpflichtenden Abgabegespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Bitte nehmen Sie nach Ihrer Bestellung Kontakt mit uns auf oder teilen Sie uns eine Telefonnummer für einen Rückruf mit, damit wir das erforderliche Gespräch führen können. Ohne dieses Gespräch ist eine Auslieferung der Ware leider nicht möglich und wir müssen Ihre Bestellung stornieren.
Hersteller:
W. Neudorff GmbH KG
Adresse:
An der Mühle 3
31860 Emmertha
Deutschland
Kontakt:
info@neudorff.de