Neudorff Protectan Marder- & Waschbärschreck (300 g)
Varianten-ID: 8090
* inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
Protectan Marder- & Waschbär-Schreck ist ein Fernhaltemittel gegen Marder und Waschbären. Die Wirkung beruht auf den für die Tiere unangenehmen Geruchs- und Geschmackstoffen. Marder- & Waschbär-Schreck vertreibt die Tiere wirkungsvoll von Dachböden, aus Gartenhäusern, Schuppen und Garagen, ohne sie zu schädigen. Das Mittel kann auch gegen Hunde und Katzen eingesetzt werden. Die Schutzdauer beträgt je nach Witterung 3 – 4 Wochen.
Das Pulver kann in Wasser gelöst gesprüht oder als Streuanwendung auf belaufenen Flächen ausgestreut werden. Marder- & Waschbär-Schreck nicht direkt im Motorraum von Autos einsetzen. Bei empfindlichen Materialien bitte vor der Anwendung einen Verträglichkeitstest an verdeckter Stelle durchführen. Nicht direkt auf Pflanzen sprühen oder streuen. Nach erfolgreicher Vergrämung sollten bauliche Maßnahmen erfolgen, um die Einstiegsmöglichkeiten für die Tiere zu verschließen.
Zulassungsnummer: baua-Reg-Nr. N-111298
Wirkstoff: 5 g/kg (0,5 % w/w) Lavandinöl (Pulver)
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Sicherheitshinweise:
(P101) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
(P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(P261) Einatmen von Staub vermeiden.
(P262) Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Sonstige Hinweise
(EUH208) Enthält Lavandinöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Einatmen des Mittels kann zu Hustenreiz führen. Für Frischluft sorgen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser spülen. Bei auftretenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Entsorgung:
Produkt: Kann zusammen mit Hausmüll einer Deponie oder einer Verbrennungsanlage zugeführt werden. Die behördlichen Vorschriften sind jedoch zu beachten. Verpackung: Vollständig entleerte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Lagerung:
Das Mittel soll in der Originalpackung gut verschlossen und trocken gelagert werden. Von Nahrungs- und Futtermitteln getrennt halten.
Seit dem 01.01.2025 gilt eine neue Durchführungsverordnung für den Erwerb von Biozid-Produkten. Gemäß §10 Abs. 1 dürfen diese Produkte nur nach einem verpflichtenden Abgabegespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Bitte nehmen Sie nach Ihrer Bestellung Kontakt mit uns auf oder teilen Sie uns eine Telefonnummer für einen Rückruf mit, damit wir das erforderliche Gespräch führen können. Ohne dieses Gespräch ist eine Auslieferung der Ware leider nicht möglich und wir müssen Ihre Bestellung stornieren.
Hersteller:
W. Neudorff GmbH KG
Adresse:
An der Mühle 3
31860 Emmertha
Deutschland
Kontakt:
info@neudorff.de